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RAPBEZIRK

Werde ein Künstler von RAPBEZIRK und vermarkte mit uns deine Musik bei www.rapbezirk.de

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AGBs:

Diese AGB´s ersetzen die Kategorie „Häufige Fragen“ und den „Künstler-Exklusivvertrag“. Jeder, der Beat-Produzent, Fotograf, Designer, Videoproduzent, Sänger oder Rapper (nachfolgend als „Künstler“, „Produzent“, „Sänger“ oder „Rapper“ bezeichnet) des Labels RAPBEZIRK (nachfolgend als „RAPBEZIRK“, „Label“,“uns“, „unseren“, „unsere“, „unserer“, „wir“ oder „www.rapbezirk.de“ bezeichnet) werden will, stimmt diesen Bedingungen voll und ganz zu. Diese AGB´s werden ohne vorherige Ankündigung und bei Bedarf angepasst. Der Künstler ist selbst verantwortlich, sich regelmäßig zu informieren. Um diese AGB´s vereinfacht darzustellen, verwenden wir die männliche Form. Diese AGB´s gelten jedoch geschlechtsneutral.

 

§1 Bewerbung

 

a) Jeder Rapper, Sänger, Beat-Produzent, Fotograf, Designer und Videoproduzent darf sich als Künstler bei RAPBEZIRK bewerben.

b) Die Bewerbung als Künstler erfolgt über unser Kontaktformular bei www.rapbezirk.de unter dem Menüpunkt „Kontakt“.

Der Künstler ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person zu machen. Das Label kann gegebenenfalls eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses verlangen.

c) Der Künstler kann keine Daten bei RAPBEZIRK hochladen. Er kann uns jedoch einen Link zu seinen Werken zukommen lassen.

d) Das Label entscheidet über eine Aufnahme des Künstlers, ist jedoch nicht zur Rückmeldung verpflichtet.

e) Das Label ist nicht verpflichtet Künstler aufzunehmen.

f) Der Künstler muss mindestens 18 Jahre alt und gesetzlich in der Lage sein, Verträge selbständig unterzeichnen zu dürfen.

 

§2 Künstlerprofil

 

a) Wird ein Künstler bei RAPBEZIRK aufgenommen, erhält dieser ein gebührenfreies und unbefristetes Künstlerprofil bei www.rapbezirk.de.

b) Dieses Künstlerprofil wird von uns, oder unseren Mitarbeitern eingerichtet und verwaltet.

c) Der Künstler erhält keinen Zugriff auf www.rapbezirk.de, um auszuschließen, dass unerwünschte Inhalte hochgeladen werden, oder unsere Struktur verändert wird.

d) Der Künstler ist für die Richtigkeit, der Informationen, die für die Bearbeitung des Künstlerprofils notwendig sind selbst verantwortlich. RAPBEZIRK übernimmt in diesem Fall keine Haftung.

e) Das Label entscheidet über die Inhalte der Künstlerprofile und kann diese gegebenenfalls eigenverantwortlich anpassen.

f) Das Künstlerprofil kann jederzeit von beiden Parteien per Email gekündigt werden. Unsere Emailadresse ist: rapbezirk@gmail.com

g) Sollte der Künstler aus welchen Gründen auch immer, Zugriff auf www.rapbezirk.de erhalten und Inhalte ohne unserer Zustimmung

g1) hochzuladen

g2) zu entfernen

g3) zu verändern

oder eine für www.rapbezirk.de schädliche Datei einzuschleusen, wird sein Künstlerprofil sofort gelöscht und gegebenenfalls weitere rechtlich Maßnahmen eingeleitet. Es tritt zugleich §6 unserer AGB´s ein.

h) Jeder Künstler erhält jeweils nur ein Künstlerprofil.

 

§3 Künstlerangaben

 

a) Der Künstler verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Angaben über sich als Künstler zu machen, nichts zu erfinden, wegzulassen oder zu verändern.

b) Der Künstler darf nicht in betrügerischen Absichten und gesetzeswidrig handeln.

c) Der Künstler verpflichtet sich Mitglied bei der GEMA zu werden.

d) Der Künstler ist kein Angestellter des Labels und regelt seine steuerlichen Pflichten eigenständig.

e) Jeder Künstler benötigt für die Auszahlung seiner Gagen ein PayPal-Konto, dass er uns unverzüglich vorzulegen hat. Ohne PayPal-Konto kann keine Auszahlung geleistet werden.

 

§4 Rapper und Sänger

 

a) Das Label stellt dem Künstler eine Aufnahmemöglichkeit im hauseigenem Studio unentgeltlich zur Verfügung. Dafür ist eine Terminzusicherung des Labels notwendig. Können die Künstler nicht in unseren Studios recorden, müssen die Künstler sich anderweitig eine Aufnahmemöglichkeit, auf eigene Kosten beschaffen.

b) Das Label stellt den Künstlern Beatz, von Labeleigenen Beat-Produzenten unentgeltlich zur Verfügung. Für die Kosten von Beatz, von außenstehenden Produzenten, kommt RAPBEZIRK nicht auf.

c) Der Gebrauch von Beatz unterliegt dem Urheberschutzgesetz. Die Künstler haben sich selbständig über die rechtliche Situation, zum Gebrauch dieser Beatz zu informieren.

d) Die Künstler haften für die Rechte ihrer Werke selbst. RAPBEZIRK ist von dieser Haftung ausgeschlossen.

e) RAPBEZIRK bringt die fertiggestellten Werke, des Künstlers unentgeltlich in den Online-Vertrieb. Das Label vermarktet diese Werke in sämtlichen Plattformen, sowie auf www.rapbezirk.de solange, bis der Künstler unser Label verlässt. Diese Werke, können bis zu einer unbestimmten Zeit weiter online angezeigt werden, werden aber nicht mehr von RAPBEZIRK verkauft.

f) Zum Zweck der Vermarktung in allen Bereichen ist der Künstler verpflichtet, RAPBEZIRK folgende Rechte abzutreten:

f1) Nutzung der Werke für das Marketing und den Vertrieb im vollem Umfang.

f2) Vervielfältigung der Werke über den Vertrieb und öffentlichen Medien.

f3) Online-Vermarktung über www.rapbezirk.de, öffentlichen Medien und Social-Media-Plattformen.

f4) sowie die Erlaubnis der Datenspeicherung, die Erstellung einer Sicherungskopie und der Freigabe für Hörproben.

f5) und die Daten der Künstler und dessen Werke an Dritte weiterzugeben um die Vermarktung im Sinne des Künstler durchführen zu können.

g) Das Label ist berechtigt, Veränderungen an den Werken des Künstler vorzunehmen, wenn es dem Marketing und Vertrieb dienlich ist.

h) RAPBEZIRK behält sich vor, Werke des Künstlers zu vermarkten, vertreiben und bekannt zu geben, nach eigenem Ermessen. Der Künstler hat keinen Anspruch darauf.

i) Liegt die Einkommensgrenze eines Werks innerhalb eines Jahres unter 100 Euro, wird das Werk aus der Öffentlichkeit gezogen und nicht weiter beworben.

j) Der Künstler darf kein weiteres Label, Marketingfirma, Künstleragentur oder Vertrieb mit der Veröffentlichung eines Werkes beauftragen, solange er Künstler bei RAPBEZIRK ist.

k) Der Künstler ist Urheber seiner Werke. Wenn nicht, ist der Künstler verpflichtet, Angaben zum Urheber (auch bürgerliche Namen) zu machen und eine Erlaubnis des Urhebers zum Zweck unserer AGB´s vorzulegen.

Der Künstler erhält 85 % aus seinen Erlösen, die dem Label für seine Werke zukommen. Die ersten 50 Euro aus diesen Einnahmen behält das Label ganz ein. Die Auszahlung geschieht immer zum ersten, spätestens zum 15. des übernächsten Monats, nach Gewinnausschüttung der Märkte. Die Mindestausschüttung beträgt jedoch 50 Euro.

l) Einnahmen aus GEMA-Ausschüttungen erhält der Künstler direkt von der GEMA.

m) Für die Veröffentlichung seiner Werke muss der Künstler uns folgende Daten bereitstellen:

m1) Songs als WAV in 16 Bit 44,1 kHz

m2) Coverbild als JPG mit min. 3000 x 3000 Pixel

m3) Trackliste mit Künstler,- Textverfasser,- und Produzentenangaben

m4) für eine Single min. 1, max. 2 Tracks

m5) für eine EP min. 3, max. 7 Songs

m6) für ein Album min. 8, max. 100 Songs

n) Die Veröffentlichung der Werke dauert in der Regel bis zu drei Wochen. Der Künstler ist verpflichtet, alle Daten rechtzeitig einzureichen. Eine anschließende Änderung ist nicht möglich.

o) RAPBEZIRK übernimmt keine Haftung, bei Falschangaben, Urheberrechtsverletzungen, Inhaltsangaben und die Soundqualität. Ebendso kommt RAPBEZIRK nicht für die Inhalte der Songs auf. Das Label hat ein Rückhaltungsrecht und muss kein Werk vermarkten und veröffentlichen, dass sexuell anstoßend, rassistisch, gotteslästerlich, beleidigend, rechtswidrig, bedrohend, missbräuchlich pornografisch, ekelerregend und anstößig ist.

p) Der Künstler ist verpflichtet, in den öffentlichen Medien und Auftritten, sowie Musikvideos das Label zu benennen.

​q) Das Label schlägt unsere Künstler bei diversen Veranstaltern für Livauftritte vor und verhandelt die Künstlergagen aus. Diesbezüglich hat der Künstler mindestens eine Stunde vor Auftritt bei der Location zu sein und seine Beatz auszuhändigen. Für die An- und Abreise zum Veranstaltungsort hat sich der Künstler selbst zu kümmern. Der Künstler erhält 85% der ausgehandelten Nettogage, unmittelbar nach Zahlungseingang beim Label.

 

§5 Beat-Produzent, Fotograf, Designer, Videoproduzent

 

a) Der Künstler stellt den Labeleigenen Künstlern seine Werke unentgeltlich zur Verfügung. Für die Labeleigenen Kunden stellt der Künstler seine Werke zur Vermarktung bei RAPBEZIRK zur Verfügung.

b) Die Künstler haften für die Rechte ihrer Werke selbst. RAPBEZIRK ist von dieser Haftung ausgeschlossen.

e) RAPBEZIRK bringt die fertiggestellten Werke, des Künstlers unentgeltlich in den Online-Vertrieb. Das Label vermarktet diese Werke in sämtlichen Plattformen, sowie auf www.rapbezirk.de solange, bis der Künstler unser Label verlässt. Diese Werke, können bis zu einer unbestimmten Zeit weiter online angezeigt werden, werden aber nicht mehr von RAPBEZIRK verkauft.

f) Zum Zweck der Vermarktung in allen Bereichen ist der Künstler verpflichtet, RAPBEZIRK folgende Rechte abzutreten:

f1) Nutzung der Werke für das Marketing und den Vertrieb im vollem Umfang.

f2) Vervielfältigung der Werke über den Vertrieb und öffentlichen Medien.

f3) Online-Vermarktung über www.rapbezirk.de, öffentlichen Medien und Social-Media-Plattformen.

f4) sowie die Erlaubnis der Datenspeicherung, die Erstellung einer Sicherungskopie und der Freigabe für Hörproben

f5) und die Daten der Künstler und dessen Werke an Dritte weiterzugeben um die Vermarktung im Sinne des Künstler durchführen zu können.

g) Das Label ist berechtigt, Veränderungen an den Werken des Künstler vorzunehmen, wenn es dem Marketing und Vertrieb dienlich ist.

h) RAPBEZIRK behält sich vor, Werke des Künstlers zu vermarkten, vertreiben und bekannt zu geben, nach eigenem Ermessen. Der Künstler hat keinen Anspruch darauf.

i) Liegt die Einkommensgrenze eines Werks innerhalb eines Jahres unter 100 Euro, wird das Werk aus der Öffentlichkeit gezogen und nicht weiter beworben.

j) Der Künstler darf kein weiteres Label, Marketingfirma, Künstleragentur oder Vertrieb mit der Veröffentlichung eines Werkes beauftragen, solange er Künstler bei RAPBEZIRK ist.

k) Der Künstler ist Urheber seiner Werke. Wenn nicht, ist der Künstler verpflichtet, Angaben zum Urheber (auch bürgerliche Namen) zu machen und eine Erlaubnis des Urhebers zum Zweck unserer AGB´s vorzulegen.

Der Künstler erhält 85 % aus seinen Erlösen, die dem Label für seine Werke zukommen. Die Auszahlung geschieht immer zum ersten, spätestens zum 15. des übernächsten Monats, nach Gewinnausschüttung der Märkte. Die Mindestausschüttung beträgt jedoch 50 Euro.

l) Einnahmen aus GEMA-Ausschüttungen erhält der Künstler direkt von der GEMA.

m) Für die Veröffentlichung seiner Werke muss der Künstler uns folgende Daten bereitstellen:

m1) Beatz als WAV und MP3 ohne Producer-Tag

m2) Beatz als MP3 mit eigenem Producer-Tag

m3) alle Soundspuren WAV ohne Producer-Tag

m4) Bilddateien in jpg und png

m5) Videodateien in mp4

n) Der Künstler ist verpflichtet, alle Daten schnellstmöglich einzureichen. Eine anschließende Änderung ist nicht möglich.

o) Der Beat muss ein Instrumental sein, kein fertiges Lied.

p) Der Beat muss mindestens zwei Hooks und zwei Parts beinhalten.

q) Producer-Tags mit Werbung und Webseitenangaben sind nicht zugelassen.

r) Verkaufte Beatz, Bilder, Designes und Videos dürfen nicht mehr verkauft werden und müssen von allen Portalen bei Verkauf sofort gelöscht werden.

s) RAPBEZIRK übernimmt keine Haftung, bei Falschangaben, Urheberrechtsverletzungen, Inhaltsangaben und die Soundqualität. Ebendso kommt RAPBEZIRK nicht für die Inhalte der Songs auf. Das Label hat ein Rückhaltungsrecht und muss kein Werk vermarkten und veröffentlichen, dass sexuell anstoßend, rassistisch, gotteslästerlich, beleidigend, rechtswidrig, bedrohend, missbräuchlich pornografisch, ekelerregend und anstößig ist.

t) Der Künstler ist verpflichtet, in den öffentlichen Medien und Auftritten, sowie Musikvideos das Label zu benennen.

u) Beatz, Bilder und Videos dürfen nur für unsere Marketingzwecke, jedoch zum Verkauf kein Producer-Tag enthalten.

 

§6 Kündigung

 

Beide Parteien können diesen Vertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen per Email kündigen. Unsere Emailadresse ist: rapbezirk@gmail.com. Es bedarf keine Kündigungsbestätigung. In diesem Fall werden alle Daten des Künstler unverzüglich gelöscht und die Rest-Gagen ausgezahlt, sobald diese verfügbar sind. Bei Verstoßen gegen diese AGB´s wird der Künstler sofort für einen Monat gesperrt. Alle Einnahmen, der Werke des Künstlers gehen aus diesem Monat an das Label über. Bei wiederholtem Verstoß wird der Künstler sofort gelöscht und alle kommenden Einnahmen der Werke, des Künstlers, gehen bis zum Ende des Kalenderjahrs an das Label über und werden anschließend gelöscht.

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